Häufig gestellte Fragen

Sie kaufen in unserer Praxis keine Zeiteinheiten sondern qualitativ hochwertige Therapie.

  • Die Abrechnung richtet sich nicht nach den behandelten Minuten, sondern nach einer Gebührenverordnung.
  • Für eine osteopathische Behandlung planen wir anfangs in der Regel 45 Minuten. Diese Zeit ist nötig, um Ihren Körper ohne Stress ausführlich zu untersuchen und ganzheitlich zu behandeln.
  • Bei einer Behandlung mit dem Schwerpunkt „amerikanische Chiropraktik“ sind 10 bis 20 Minuten in der Regel ausreichend.

Private Krankenkassen/ Zusatzversicherung:

  • Abgerechnet wird nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker (GebüH).
  • Es wird stets nur der Beihilfesatz abgerechnet.
  • Somit werden die Kosten i. d. R. zu 100% übernommen (Privatpatienten/ Beihilfepatienten).
  • Bei Patienten mit einer Zusatzversicherung (Heilpraktikerkostenerstattung) werden die Kosten je nach Vertrag zum Großteil übernommen.

Gesetzliche Krankenkassen:

Im Erstgespräch (Anamnese) und der folgenden Untersuchung werden spezielle Kontraindikationen ausgeschlossen. Abseits dieser Kontraindikationen gibt es keine Altersbeschränkung. Die Techniken können – entsprechen angepaßt – vom Säuglingalter bis ins hohe Alter hinein angewendet werden.

Gerne helfen wir Ihnen auch während Ihrer Schwangerschaft. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.